Als Netzbetrieber stellen wir unseren Industrie- und Gewerbekunden den Zugang zu unserem Stromverteilnetz nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien zur Verfügung.
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Energiewirtschaftliche Marktkommunikation
Nach Vorgaben der Bundesnetzagentur müssen alle Marktteilnehmer einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate sowie moderne Kommunikationswege verwenden, um die festgelegten Arbeitsschritte im regulierten Strommarkt durchzuführen. Damit soll eine sichere, verbraucherfreundliche und effiziente Energieversorgung für die Kunden ermöglicht werden.
Die vorgegebenen Geschäftsprozesse sind auch von unseren Geschäftspartnern vollumfänglich umzusetzen. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:
- Marktrolle Lieferant Strom (für die Belieferung von Letztverbrauchern)
- wirksamer Abschluss des von der BNetzA vorgegebenen Netznutzungsvertrags
- wirksamer Abschluss einer Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
- wirksame Zuordnungsermächtigung zu einem Bilanzkreis muss vorliegen inkl. Abschluss einer Zuordnungsvereinbarung mit dem Bilanzkreisverantwortlichen
- Abwicklung der Geschäftsprozesse über EDIFACT-Format; insbesondere müssen elektronische Rechnungen (INVOIC) verarbeitet werden können
- Vorliegen einer erweiterten/fortgeschrittenen Signatur und Verschlüsselung zur Gewährleistung der Authentizität und Integrität der Daten bei der Übermittlung
- Vorliegen eines aktuellen Kommunikationsdatenblattes
- Marktrolle Letztverbraucher (Kunde regelt die Netznutzung selbst)
- wirksamer Abschluss des von der BNetzA vorgegebenen Netznutzungsvertrags
- Vorliegen von Ansprechpartnern für die Bereiche Verträge, Rechnungen
Nachweise energiewirtschaftliche Marktkommunikation
- Aktuelles Kommunikationsdatenblatt Netzbetreiber und grundzuständiger Messstellenbetreiber PDF
- Zertifikat Netzbetreiber und Messstellenbetreiber CER