Konventionelle Messeinrichtungen
Messeinrichtungen an der Entnahmestelle des Letztverbrauchers dienen der Erfassung und Registrierung der Messwerte bezüglich entnommener Energie (kWh) und in Anspruch genommener Leistung (kW). Diese Messeinrichtungen müssen gesetzlichen Vorschriften (i.W. MessEG, MsbG) entsprechen.
Zu den konventionellen Stromzählern gehören neben den elektromechanischen Zählern (meist Ferraris-Zähler genannt) die elektronischen (digitalen) Zähler und Lastgangzähler (auch registrierende Leistungs- oder Lastgangmessungen genannt, kurz RLM). Diese werden im Zuge des Rollouts moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme nach und nach bis 2032 durch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme ersetzt.
Entgelte für konventionellen Messstellenbetrieb
Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem neuen Messstellenbetriebsgesetz. Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme werden durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber separate Preisblätter veröffentlicht.