Vermiedene Netzentgelte

Vermiedene Netzentgelte werden dezentralen Erzeugern gezahlt, die unterhalb der Höchstspannungsebene (220/380 kV) Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen.

Dezentrale Erzeugungsanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie

  1. im Gegensatz zu den klassischen Großkraftwerken nicht in der Höchstspannungsebene angeschlossen sind, sondern in den unteren Spannungsebenen der Verteilnetzbetreiber.
  2. in der Regel kleiner dimensioniert sind und die Elektrizität zu höheren Kosten als Großkraftwerke in der Höchstspannung erzeugen.

Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Vermiedene Netzentgelte

Nach Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) haben nicht-volatile Erzeugungsanlagen, die nach dem 31.12.2022 in Betrieb genommen worden sind, keinen Anspruch mehr auf vermiedene Netzentgelte.

Für Neuanlagen mit volatiler Erzeugung und Inbetriebnahme ab dem 01.01.2018 erfolgt keine Vergütung mehr.

Netznutzungsentgelt für Entnahmestellen mit Lastgangmessung

NetzebeneJahresleistungspreissystem
b < 2.500 h/a b < 2.500 h/a b ≥ 2.500 h/a b ≥ 2.500 h/a
Leistung Arbeit Leistung Arbeit
€/kW und Jahr Ct/kWh €/kW und Jahr Ct/kWh
Hochspannung 5,02 1,39 35,72 0,17
Umspannung HS/MS 5,44 1,50 38,39 0,18
Mittelspannung 12,02 2,11 55,00 0,39
Umspannung MS/NS 13,96 2,52 61,17 0,63
Niederspannung 25,00 3,33 68,31 1,60

Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).