Allgemeine Netzentgelte

Vorläufige Entgelte für die Netznutzung Strom 2025

Das vorläufige Preisblatt 2025 stellt die voraussichtlichen Entgelte für die Netznutzung in 2025 dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden, nicht vollständigen Erkenntnisse ermittelt wurden. Die Entgelte sind im Sinne § 20 Absatz 1 Satz 2 EnWG vorläufig. Es können sich insbesondere noch Änderungen durch Anpassung der Kosten des vorgelagerten Netzes als auch durch Anpassungen der Umlage gem. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der §19-StromNEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage oder auch ggf. weiterer Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich.

Die verbindlichen Netzentgelte für 2025 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und zum 01.01.2025 bekanntgegeben bzw. im Internet auf dieser Seite veröffentlicht.

Das zu zahlende Netzentgelt besteht aus den Komponenten Netznutzung und Messstellenbetrieb. Die Preise gelten zuzüglich der Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, der Offshore-Netzumlage und ggf. weiterer Umlagen sowie der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und ggf. der Konzessionsabgabe.

Vorläufiges Preisblatt 2025 Download

Netznutzungsentgelt für Entnahmestellen mit Lastgangmessung

EntnahmeebeneJahresleistungspreissystem
b < 2.500 h/a b ≥ 2.500 h/a
Leistung Arbeit Leistung Arbeit
€/kW und Jahr Ct/kWh €/kW und Jahr Ct/kWh
Hochspannung 21,61 6,22 161,69 0,62
Umspannung HS/MS 24,90 6,97 179,29 0,80
Mittelspannung 43,34 7,74 203,26 1,34
Umspannung MS/NS 47,44 8,50 206,03 2,16
Niederspannung 63,27 9,63 214,92 3,57

Netzumlagen (KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage)

Bis einschließlich 2018 erfolgte ab einem Stromverbrauch von 1 Mio. kWh pro Jahr eine Begrenzung der Kosten aus den Netzumlagen. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz sowie der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wurde diese mengenabhängige Kostenbegrenzung für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage mit Wirkung ab 01.01.2019 abgeschafft. Eine Privilegierung bei der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage erfolgt gemäß der Regelungen nach §§ 27, 27a bis 27c KWKG bzw. des EnFG.

Hinweise zu den o.g. Netzumlagen finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de .