Musterverträge
Vertragspaket Netzanschluss
Netzanschlussvertrag (Strom)
Regelt den technischen Anschluss des Anschlussnehmers an das geschlossene Verteilernetz des Netzbetreibers zum Zwecke der Entnahme von Elektrizität sowie sich hieraus ergebende Rechte und Pflichten.
- Anlage 2 AGB NAV
- Anlage 3 Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss
- Anlage 4 Technische Mindestanforderungen Strom
- Anlage 5 §18 NAV
Anschlussnutzungsvertrag (Strom)
Regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität aus dem geschlossenen Verteilernetz des Netzbetreibers durch den Anschlussnutzer sowie sich hieraus ergebende Rechte und Pflichten.
Vertragspaket Netznutzung
Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen werden verpflichtet, anlässlich der Gewährung von Netzzugang zum Zweck der Entnahme von
Elektrizität gemäß § 20 Abs. 1a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum 01.01.2016 den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegebenen einheitlichen
Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag zu verwenden.
Mit Festlegung BK6-20-160 vom 21.12.2020 hat die Bundesnetzagentur eine Anpassung des bisher gültigen Mustervertrages für die Netznutzung (Strom) vorgenommen. Die Anpassungen betreffen die Einführung eines elektronischen Preisblattes, geänderte Anforderungen des Messstellen¬betriebsgesetzes (MsbG) sowie weitere gesetzliche Änderungen. Die Festlegung verpflichtet Netzbetreiber, Netznutzungsverträge (Strom) ab dem 01.04.2022 nur noch auf Basis des neuen Mustervertrages abzuschließen.
Netznutzungsvertrag (Strom)
Regelt gegenseitige Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Zugang des Netznutzers (bzw. Lieferanten) zum Elektrizitätsversorgungsnetz für Entnahmestellen im Netz des Netzbetreibers.
Datenschutz
Meldepflicht von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Antragsformulare für Ihren Netzanschluss finden Sie hier.